Umwelt

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

Bundesgericht bestätigt ISOS-Direktanwendung bei Solaranlagen auf Gebäuden im ISOS-A-Perimeter

Das Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil 1C_153/2025 vom 5. Januar 2026 zur Direktanwendung des ISOS. Es bestätigt seine Rechtsprechung, wonach mit der Baubewilligung für die Errichtung einer Solaranlage auf einem Gebäude in der Bauzone, welches in einem ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A liegt, die Erfüllung einer Bundesaufgabe verbunden ist. Dies führt

Bundesgericht urteilt über die Verteilung der Kosten für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg

Im Urteil vom 26. November 2025 (1C_465/2023, 1C_488/2023, 1C_219/2024; publiziert am 7. Januar 2026) beurteilte das Bundesgericht die Kostenverteilung für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg und erachtete diese als rechtmässig. Es wies damit die Beschwerden der Stadt Freiburg sowie des Nachfolgeunternehmens der «Condensateurs Fribourg SA» ab. Die

Inkrafttreten neues Raumplanungsrecht (1. Teil)

Am 29. September 2023 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die zweite Etappe der Revision des RPG (RPG 2; vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 17. Oktober 2025). Das revidierte Raumplanungsrecht wird gestaffelt in Kraft gesetzt: Der erste Teil gilt bereits seit dem 1. Januar 2026. Dieser erste Teil der Revision des Raumplanungsrechts setzt

PBG-Revision: Bauen im Bestand und Neuerlass der kantonalen Störfallverordnung

Umbauten und Erweiterungen an älteren Bauten sind nach geltendem Recht oft komplex, langwierig und teilweise aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In der Folge entscheiden sich viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für einen Abbruch und Ersatzneubau. Dies führt jedoch zu höheren CO₂-Emissionen und deutlich mehr Bauabfällen, als dies beim Bauen im Bestand

RPG 2: Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung

Nach der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1), welche seit 2014 in Kraft ist, folgte die zweite Etappe der Revision des RPG (RPG 2), bei der das Bauen ausserhalb der Bauzone im Zentrum steht (vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 30. März 2023). Die entsprechende Vorlage wurde von den eidgenössischen Räten

Bundesrat will Wohnungsbau in ISOS-Gebieten erleichtern

Der Bundesrat will die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen, um dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung tragen zu können. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um insbesondere die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder

Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten

Im September 2024 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr beschwerdeberechtigt sind (vgl. hierzu unsere Blog-Beiträge vom 1. Oktober 2024 und 9. September 2024). Die neue Bestimmung von Art. 12 Abs. 1bis

Mit technischen Spezifikationen zu nachhaltigen Beschaffungen

Nachhaltigkeit im Beschaffungsrecht Nachhaltig beschaffen bedeutet auch, technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz der Umwelt vorzugeben. Aber: Was ist bei der Anwendung solcher ökologischen Anforderungen zu beachten? Und wie sieht die vertragliche Umsetzung aus? Dies (und mehr) erfahren Sie im Beitrag von RAin Regula Fellner im

Bundesrat setzt Änderung des USG teilweise in Kraft

An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) per 1. April 2025 beschlossen. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Altlastensanierung. Neu werden über den Altlasten-Fonds altlastenrechtliche Untersuchungen bis ins Jahr 2032 und Sanierungen von Altlasten bis 2045 subventioniert.