PBG-Revision: Bauen im Bestand und Neuerlass der kantonalen Störfallverordnung

Umbauten und Erweiterungen an älteren Bauten sind nach geltendem Recht oft komplex, langwierig und teilweise aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In der Folge entscheiden sich viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für einen Abbruch und Ersatzneubau. Dies führt jedoch zu höheren CO₂-Emissionen und deutlich mehr Bauabfällen, als dies beim Bauen im Bestand der Fall wäre. Weitere Nachteile sind steigende Mieten sowie der Verlust identitätsstiftender Gebäudeelemente.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat deshalb eine Gesetzesvorlage mit Erleichterungsbestimmungen für das Bauen im Bestand erarbeitet. Ziel ist es, die Vorgaben zu vereinfachen und gleichzeitig die Rechtssicherheit zu erhöhen. Ergänzt wird die Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) durch eine separate Vorlage zur «Störfallvorsorge», die auf eine Anpassung der kantonalen Störfallverordnung zielt. Die Vernehmlassung zu beiden Vorlagen wurde am 26. September 2025 eröffnet und endet heute, am 16. Januar 2026.

Im Zentrum der PBG-Revision steht insbesondere der neue § 220a revPBG. Dieser soll es Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ermöglichen, die in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen festgelegte maximale Ausnützungsziffer einfacher auszuschöpfen und dabei den bestehenden Gebäudebestand zu erhalten.

Die Vorlage greift zudem verschiedene Vorstösse aus dem Kantonsrat auf. So sollen unter anderem die Verfahren für Solaranlagen und Treppenlifte erleichtert werden. Veraltete Bestimmungen zum Brandschutz sowie Vorgaben zu Mindest-Raumhöhen sollen entfallen, wodurch auch die Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnzwecken erleichtert wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu Anpassungen des PBG sowie der ABV, der BBV I und der BBV II.

Die Vorlage zur «Störfallvorsorge» verfolgt das Ziel, Richt- und Nutzungsplanung besser aufeinander abzustimmen und die Anliegen der Störfallvorsorge im Baubewilligungsverfahren zu stärken. Unter Störfallvorsorge werden ausserordentliche Ereignisse auf Betrieben, Verkehrswegen oder Rohrleitungen verstanden, die zu Todesfällen oder erheblichen Umweltschäden im Umfeld führen können, etwa Explosionen, Brände oder die Freisetzung giftiger Gase. Gemeinden sollen Instrumente erhalten, um bei Ein-, Um- und Aufzonungen im Umfeld von Störfallanlagen angemessen reagieren zu können. Gleichzeitig sollen Bauherrschaften besser über bestehende Risiken informiert werden.

Weitere Informationen zur Teilrevision des PBG finden Sie hier.