Eigentum

Bundesgericht: Beschränkung von kurzzeitig gewerblich vermieteten Wohnungen in der Stadt Zürich

Das Bundesgericht hat im Urteil 1C_401/2024 vom 30. April 2026 den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürichs (siehe unser Beitrag vom 23. Juni 2024) bestätigt, wonach die Regelung der Stadt Zürich zur Einschränkung von kurzzeitig (d.h. mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) vermieteten Wohnungen wie Business-Apartments nicht gegen Bundesrecht

Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Dabei sieht er insbesondere die folgenden Verschärfungen vor (vgl. den Vorentwurf des revidierten BewG): Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige: Der Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten ausserhalb der

Abschaffung Eigenmietwert tritt per 1. Januar 2029 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Entsprechend wird auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts entfallen. Zur finanziellen Kompensation sind die Kantone ermächtigt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Die Medienmitteilung findet sich

Schluss mit Bau von Zweitwohnungen – In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über 20 Prozent

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat in seiner heutigen Medienmitteilung das Ergebnis der Auswertung der Wohnungsinventare präsentiert. In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent. In diesen dürfen voraussichtlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Hingegen gilt das Verbot, neue Zweitwohnungen zu bauen, in drei Gemeinden nicht mehr.

Öffentliche Auflage der BZO-Revision in der Stadt Zürich

Die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich wurde heute, 18. März 2026, um 16.00 Uhr öffentlich aufgelegt. Mit der BZO-Revision soll die nutzungsplanerische Grundlage geschaffen werden, um die Ziele einer qualitätvollen baulichen Entwicklung und Verdichtung der Stadt zu erfüllen. Neben den neuen Vorschriften der Bau- und Zonenordnung werden

Wo Erschliessungsrecht auf Eigentumsgarantie trifft: Bundesgericht bestätigt öffentlich-rechtliches Notwegrecht trotz fehlender Dienstbarkeit

Wer ein Grundstück erwirbt, geht davon aus, dass bestehende Zufahrtswege weiterhin genutzt werden können. Doch was ist, wenn  bei einer Zufahrt über ein anderes Grundstück kein dinglich gesichertes Zufahrtsrecht besteht und der Nachbar die Zufahrt sperrt? Das Urteil des Bundesgerichts 1C_286/2024 vom 8. Dezember 2025 zeigt eindrücklich, dass die Erschliessung

Bundesgericht bestätigt: Planungszone für «Seeufer Wollishofen» rechtmässig

Im Urteil 1C_209/2025 vom 15. Dezember 2025 beurteilte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Planungszone für das Gebiet «Seeufer Wollishofen» (unter anderem für das A.-Areal am Mythenquai). Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte die Planungszone für eine Dauer von drei Jahren verfügt. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hiess den Rekurs

Bundesgericht äussert sich zur Behauptungs- und Substantiierungspflicht bei sachenrechtlichen Abwehransprüchen

In seinem kürzlich publizierten Urteil 5A_204/2025 vom 17. Dezember 2025 befasst sich das Bundesgericht mit der Behauptungs- und Substantiierungspflicht bei der Geltendmachung von sachenrechtlichen Abwehransprüchen. Dem Urteil lag eine zivilrechtliche Streitigkeit innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zugrunde. Zwei Stockwerkeigentümer mit Sonderrecht am Obergeschoss beantragten vor der Erstinstanz die Aufhebung von Beschlüssen der

Keine Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wegen mangelhafter Substantiierung

Im Urteil 5A_353/2025 und 5A_478/2025 vom 2. Oktober 2025 hatte das Bundesgericht die provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück des Kinderspitals Zürich zu beurteilen. Nachdem das Handelsgericht des Kantons Zürich zunächst einstweilen die vorläufige Eintragung angeordnet hatte, wurden die Gesuche nachfolgend abgewiesen. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobenen Beschwerden

Änderungen im OR betreffend Baumängel treten am 1. Januar 2026 in Kraft

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, dass die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten werden (siehe die Medienmitteilung). Die Änderung des Obligationenrechts vom 24. Dezember 2024 umfasst insbesondere folgendes:  Die