Eigentum

Bundesgericht: Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung eines Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach Art. 712i Abs. 1 ZGB

Im Entscheid 5A_357/2022 vom 8. November 2023 äussert sich das Bundesgericht in Erwägung 6 erstmals zur Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung des Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft für Beitragsforderungen gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen.  Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer für

Bundesrat will die Position von Grundeigentümern bei Hausbesetzungen stärken

In der Praxis stossen Eigentümer und Eigentümerinnen von unrechtmässig besetzten Grundstücken oft auf Hindernisse, um sich ihres Eigentums oder Besitzes wieder zu bemächtigen. In Erfüllung der Motion Feller 15.3531 hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgeschlagen (siehe den Gesetzesentwurf)

Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller für Residenzen im Bürgenstock Resort ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, dass der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz liege und dementsprechend das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen

Bundesgericht: Quorum für die Anpassung eines Verwaltungs- und Nutzungsreglements einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

Im Urteil 5A_100/2020 vom 15. August 2023 (ital., zur Publikation vorgesehen) hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob für die Abänderung eines Verwaltungs- und Benutzungsreglements einer Stockwerkeigentümergemeinschaft – im Verwaltungs- und Benutzungsreglement selber – ein strengeres als das gesetzlich vorgesehene Quorum (Art. 712g Abs. 3 ZGB) vorgesehen werden

Update: Nationalrat spricht sich für die Erweiterung der Mängelrechte im Falle von Baumängeln aus

Der Nationalrat hat gestern über die Vorlage zur die Änderung des Obligationenrecht betreffend Baumängel debattiert (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 5. Juli 2023 und am 25. November 2022 über die Vorlage berichtet.  Der Nationalrat stimmte einerseits dem Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen zu, wonach Mängel während der Verjährungsfrist

Wissenswertes zum Näherbaurecht

Ein kürzlich ergangener Entscheid des Bundesgerichts (5A_955/2022; vgl. auch unser Blogbeitrag) zu einem gegenseitigen Näherbaurecht war Anlass, das Institut des Näherbaurechts zu beleuchten und wichtige Punkte dazu in Erinnerung zu rufen. Wir hoffen, unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør ist hilfreich und kann vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Hier

Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert.  Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines

Bundesgericht: Bejahung der Abtretbarkeit eines (altrechtlichen) Vorkaufsrechts

Streitgegenstand des zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (4A_145/2023) war ein Vorkaufsrecht aus dem Jahr 1985. Die Eigentümerin des Grundstücks xxx verkaufte ihr Grundstück, wobei sie den davon abparzellierten Teil yyy für sich behielt. Verkäuferin (Eigentümerin von yyy) und Käuferin (Eigentümerin von xxx) vereinbarten gleichzeitig ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für 30

Bundesgericht: Erstbauender profitiert bei Widerspruch zwischen gegenseitigem Näherbaurecht und öffentlich-rechtlichen Gebäudeabstandsvorschriften

Im Urteil 5A_955/2022 vom 26. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine auf einem Grundstück lastende Grunddienstbarkeit, vorliegend ein Näherbaurecht, den Eigentümer daran hindert, ein öffentlich-rechtlich bewilligtes Bauvorhaben zu realisieren, und verneinte dies im konkreten Fall. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen.  Der Sachverhalt präsentiert sich