Vorlage zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 26. April 2023 eine Vorlage zur Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet. Das Zweitwohnungsgesetz soll in Bezug auf die Erweiterung altrechtlicher Wohnhäuser flexibilisiert werden. Diese sollen in Zukunft um maximal 30% erweitert werden dürfen und es sollen zusätzliche Wohnungen geschaffen