PBG ZH

Öffentliche Auflage der BZO-Revision in der Stadt Zürich

Die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich wurde heute, 18. März 2026, um 16.00 Uhr öffentlich aufgelegt. Mit der BZO-Revision soll die nutzungsplanerische Grundlage geschaffen werden, um die Ziele einer qualitätvollen baulichen Entwicklung und Verdichtung der Stadt zu erfüllen. Neben den neuen Vorschriften der Bau- und Zonenordnung werden

Bundesgericht bestätigt: Planungszone für «Seeufer Wollishofen» rechtmässig

Im Urteil 1C_209/2025 vom 15. Dezember 2025 beurteilte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Planungszone für das Gebiet «Seeufer Wollishofen» (unter anderem für das A.-Areal am Mythenquai). Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte die Planungszone für eine Dauer von drei Jahren verfügt. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hiess den Rekurs

PBG-Revision: Bauen im Bestand und Neuerlass der kantonalen Störfallverordnung

Umbauten und Erweiterungen an älteren Bauten sind nach geltendem Recht oft komplex, langwierig und teilweise aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In der Folge entscheiden sich viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für einen Abbruch und Ersatzneubau. Dies führt jedoch zu höheren CO₂-Emissionen und deutlich mehr Bauabfällen, als dies beim Bauen im Bestand

Bundesgericht: Erhalt des «Landihauses» in Illnau trotz entgegenstehendem Volksentscheid

Anlässlich der Volksabstimmung vom 29. November 2020 nahm die Stimmbevölkerung der Gemeinde Illnau-Effretikon die kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» an. Die Stimmbevölkerung sprach sich mit der Annahme dafür aus, in Illnau einen erweiterten Dorfplatz im Bereich der Liegenschaft Usterstrasse 23 und hierzu den Abbruch des Gebäudes Usterstrasse 23 (nachfolgend: Gebäude)

Zur Ansetzung der Profillinie bei der Käseglockenpraxis

In einem kürzlich publizierten Urteil vom 12. Mai 2023 befasste sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit der Ansetzung der Profillinie bei der sog. «Käseglockenpraxis». In diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren war die Frage strittig, ob bei der Anwendung der «Käseglockenpraxis» die Trauf- und Giebelseiten frei gewählt werden können oder ob diese

Bundesgericht: Erwächst die Verweigerung der Baubewilligung in formelle Rechtskraft, kann die Rechtmässigkeit einer Anbaute nicht erneut im Verfahren betr. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überprüft werden

Sachverhalt: A ist Eigentümerin eines Wohnhauses in der Gemeinde Maur ZH, in welchem sie mit B wohnt. Für die bereits erstellte Sitzplatzüberdachung an der nordöstlichen Ecke des Wohnhauses sowie gleichzeitiger Erweiterung zu einem Wintergarten ersuchte sie um eine (nachträgliche) Baubewilligung. Diese wurde ihr schliesslich verweigert. Der dagegen erhobene Rekurs wurde

Bundesgericht: Befangenheit des Gerichtspräsidiums bejaht, wenn die gegenteilige Rechtsauffassung als «haltlos» bezeichnet wird und die Rechtslage bereits vertieft geprüft wurde

Dem Entscheid (1C_659/2021) liegt folgende Ausgangslage zugrunde: Die Bauherrschaft erhielt am 13. September 2017 eine Baubewilligung für den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern in Bülach, wobei der Baubehörde vor Baufreigabe ein Konzept der Baustellenorganisation zur Genehmigung vorzulegen war. In der Folge entstanden Streitigkeiten über die Erschliessung der Baustelle. Nach ergebnislosen Verhandlungen

Bundesgericht: Neuerstellung einer selbständigen Baute ist nicht als Umbau oder Erweiterung i.S. der Besitzstandsgarantie zu qualifizieren

Das in diesem Frühjahr gefällte Urteil des Bundesgerichts betraf den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Horgen. Nachdem die Gemeinde ein erstes Baugesuch abgewiesen hatte, erteilte sie schliesslich für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf einem unbebauten, der Wohnzone zugewiesenen Grundstück die Baubewilligung. Das Bauprojekt sah vor, das Gebäude an die Westfassade eines

Verwaltungsgericht Zürich: Volumenverzicht aufgrund ungenügender Einordnung eines Bauvorhabens in die bauliche Umgebung

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Entscheid VB.2022.00359 vom 2. Februar 2023 seine ständige  Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen gestützt auf § 238 PBG ein Verzicht auf die Realisierung des auf einem Grundstück zulässigen Volumens verlangt werden kann, nämlich dann, wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass

Der Kanton Zürich prüft Anpassungen im Baubewilligungsverfahren

Am 27. Februar 2023 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich eine Motion angenommen, mit welcher zonenkonforme Nutzungsänderungen von Gebäuden künftig im Anzeigeverfahren bewilligt werden sollen. Gemäss einer anderen Motion sollen auch die Fristen für die Behandlung in den Baubewilligungsverfahren verkürzt werden: Eine Vorprüfung soll neu in zwei statt drei Wochen