Am 29. September 2023 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die zweite Etappe der Revision des RPG (RPG 2; vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 17. Oktober 2025). Das revidierte Raumplanungsrecht wird gestaffelt in Kraft gesetzt: Der erste Teil gilt bereits seit dem 1. Januar 2026.
Dieser erste Teil der Revision des Raumplanungsrechts setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf erneuerbare Energien und deren erleichterte Umsetzung. Zentrale Neuerungen betreffen insbesondere bewilligungsfreie Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden sowie präzisierte Regeln für Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen. Ergänzend werden Biomasseanlagen sowie weitere Energieanlagen detaillierter geregelt und ihre Bewilligungsfähigkeit klarer gefasst.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Erleichterungen für die Landwirtschaft, etwa durch Vorrangregelungen in der Landwirtschaftszone sowie durch gezielte Ausnahmen bei Geruchs- und Lärmimmissionen. Gleichzeitig wird das Schonen von Kulturland gestärkt, namentlich durch den Grundsatz der Infrastrukturbündelung und eine differenzierte Beurteilung der Standortgebundenheit.
Der erste Teil der Revision soll zudem mehr Rechtssicherheit bei der Bewilligung von Nutzungsänderungen sowie bei der Erweiterung bestehender Bauten und Anlagen in Landwirtschaftszonen bringen.
Die revidierten und am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzten Gesetzesbestimmungen finden Sie hier: RPG und RPV.