Bundesgericht urteilt über die Verteilung der Kosten für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg

Im Urteil vom 26. November 2025 (1C_465/2023, 1C_488/2023, 1C_219/2024; publiziert am 7. Januar 2026) beurteilte das Bundesgericht die Kostenverteilung für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg und erachtete diese als rechtmässig. Es wies damit die Beschwerden der Stadt Freiburg sowie des Nachfolgeunternehmens der «Condensateurs Fribourg SA» ab. Die Stadt Freiburg hat damit als ehemalige Betreiberin der Deponie 45 Prozent der Sanierungskosten zu tragen, während dem Kanton Freiburg 30 Prozent und dem Nachfolgeunternehmen 25 Prozent auferlegt wurden.

Die Stadt Freiburg betrieb die in der Gemeinde Hauterive gelegene Deponie «La Pila» von 1952 bis 1973. Untersuchungen aus dem Jahr 2004 zeigten eine massive Belastung des Standorts mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Im Grundwasser, das in die Saane mündet, wurden stark erhöhte PCB-Konzentrationen festgestellt. Weitere Abklärungen ergaben, dass die «Condensateurs Fribourg SA» seinerzeit PCB-haltige Abfälle auf der Deponie entsorgt hatte.

Im Jahr 2021 beschloss die heutige Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) des Kantons Freiburg eine Sanierung mit geschätzten Kosten von rund 150 Millionen Franken. Die Kostenverteilung auf die drei Verursacher war bereits 2020 festgelegt worden, als es um die Aufteilung der bis Ende 2019 angefallenen Kosten von über 14,7 Millionen Franken ging.

Sowohl die Stadt Freiburg als auch das Nachfolgeunternehmen der «Condensateurs Fribourg SA» erhoben Beschwerde gegen die Kostenverteilung. Das Nachfolgeunternehmen machte geltend, dass allein die unsachgemässe Behandlung der Abfälle durch die Stadt Freiburg als unmittelbare Ursache der Verschmutzung zu qualifizieren sei. Das Bundesgericht schloss sich jedoch dem Entscheid des Kantonsgerichts an und hielt fest, dass bereits die Deponierung der PCB-haltigen Abfälle eine unmittelbare Ursache der Verunreinigung darstelle. Das Nachfolgeunternehmen sei daher im Sinne des Umweltschutzgesetzes als Verursacherin (Verhaltensstörerin) zu qualifizieren.

Die Kostenverteilung sei insgesamt nicht zu beanstanden. Die eingehende Würdigung ergab, dass das Nachfolgeunternehmen der «Condensateurs Fribourg SA» die Hauptdeponentin von PCB-haltigen Abfällen in der Deponie «La Pila» war. Die Stadt Freiburg habe als Betreiberin der Anlage ab 1959 trotz zahlreicher Meldungen und Beschwerden über die Verschmutzung der Saane weiterhin wissentlich die Ablagerung gefährlicher Abfälle zugelassen, was als «zweifelhafter Betrieb» zu qualifizieren sei. Der Kanton Freiburg sei nach Bekanntwerden der Problematik vollständig untätig geblieben und habe damit seine Aufsichtspflichten schwer verletzt, so das Bundesgericht.

Vor diesem Hintergrund bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Kostenverteilung. Zudem kam es zum Schluss, dass das Nachfolgeunternehmen im Jahr 2022 zu Recht zur Leistung einer Bankgarantie in der Höhe von 22,5 Millionen Franken zwecks Sicherstellung der künftigen Kosten verpflichtet worden sei.