USG

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

Bundesgericht urteilt über die Verteilung der Kosten für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg

Im Urteil vom 26. November 2025 (1C_465/2023, 1C_488/2023, 1C_219/2024; publiziert am 7. Januar 2026) beurteilte das Bundesgericht die Kostenverteilung für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg und erachtete diese als rechtmässig. Es wies damit die Beschwerden der Stadt Freiburg sowie des Nachfolgeunternehmens der «Condensateurs Fribourg SA» ab. Die

Bundesrat setzt Änderung des USG teilweise in Kraft

An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) per 1. April 2025 beschlossen. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Altlastensanierung. Neu werden über den Altlasten-Fonds altlastenrechtliche Untersuchungen bis ins Jahr 2032 und Sanierungen von Altlasten bis 2045 subventioniert.

Bundesgericht: Kostenverteilung für die Voruntersuchung eines belasteten Standorts

Das Bundesgericht befasste sich im jüngst publizierten Urteil 1C_339/2023 mit der Kostenverteilung für die Voruntersuchung eines belasteten Standorts. Die Beschwerdeführerin, Grundstückseigentümerin und Inhaberin einer im Bereich der Metallbearbeitung tätigen Gesellschaft hatte vor Bundesgericht Beschwerde gegen die ihr teilweise auferlegten Untersuchungskosten erhoben und in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Art. 32d Abs. 5

Update: Nationalrat beschliesst über Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 9. September 2024). Weitere

Update: Räte einigen sich in Bezug auf den Lärmschutz in neuen Wohnungen

Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ausgeräumt. Er folgt dem ständerätlichen Kompromissvorschlag, wonach in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen muss, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bei Installation einer kontrollierten Lüftung soll es hingegen genügen,

Update: Nationalrat will Lärmschutz bei Wohnungsbau weniger stark lockern

Der Nationalrat befasste sich vor zwei Tagen erneut mit der Frage, wie stark der Lärmschutz bei Wohnbauten in Gebieten mit überschrittenen Lärm- und Immissionsgrenzwerten gelockert werden soll (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 12. März 2024). Die Mehrheit des Nationalrats sprach sich dafür aus, dass in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der

Update: Auch der Ständerat befürwortet eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Nachdem bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen, unterstützt hatte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 26. Juni 2024), spricht sich nun auch der Ständerat für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Update: Ständerätliche Kommission spricht sich für Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen (vgl. unsere Blog-Beiträge vom 28. März 2024 und vom 23. Januar 2024).  Mit 9 zu 2 Stimmen hat die UREK-S an