Update: Ständerätliche Kommission spricht sich für Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen (vgl. unsere Blog-Beiträge vom 28. März 2024 und vom 23. Januar 2024). 

Mit 9 zu 2 Stimmen hat die UREK-S an ihrer Tagung vom 24./25. Juni 2024 beantragt, die entsprechende Vorlage der parlamentarischen Initiative anzunehmen, welche eine Einschränkung des Beschwerderechts für gesamtschweizerisch tätige Umweltorganisationen vorsieht. So sollen Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. Damit soll nach Ansicht der UREK-S verhindert werden, dass kleinere Wohnbau-Projekte von Privaten mittels Beschwerden von Umweltorganisationen «ausgebremst» oder verhindert werden. 

Bestehen bleiben soll indes das Beschwerderecht der Umweltorganisationen ausserhalb der Bauzonen und an sensiblen Standorten, wobei die UREK-S bei den dafür massgeblichen Kriterien vom Vorschlag des Nationalrats abweicht: Auswirkungen auf Ortsbilder von nationaler Bedeutung, nicht aber generell auf alle bedeutenden Ortsbilder, sollen als Kriterium gelten. Zudem braucht es nach Ansicht der UREK-S keine spezielle Regelung in Bezug auf den Gewässerraum. 

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