Gesetzesänderung

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

Kontroversen ums Verbandsbeschwerderecht

In der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins MODULØR durften wir einen Beitrag beisteuern, der sich mit den geplanten Änderungen rund ums Beschwerderecht von Umweltorganisationen befasst. Den Beitrag finden Sie hier.  

Update: Nationalrat beschliesst über Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 9. September 2024). Weitere

Gelockertes Zweitwohnungsgesetz wird per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt

Die Referendumsfrist für das angepasste Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist am 4. Juli 2024 abgelaufen. Der Bundesrat setzt das revidierte ZWG daher auf den 1. Oktober 2024 in Kraft (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 27. April 2023 und 18. August 2023 über die Vorlage berichtet.  Die Revision umfasst zusammengefasst die

Update: Auch der Ständerat befürwortet eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Nachdem bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen, unterstützt hatte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 26. Juni 2024), spricht sich nun auch der Ständerat für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Update: Ständerätliche Kommission spricht sich für Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen (vgl. unsere Blog-Beiträge vom 28. März 2024 und vom 23. Januar 2024).  Mit 9 zu 2 Stimmen hat die UREK-S an

Update: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

An seiner gestrigen Sitzung nahm der Bundesrat zur Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung, wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll (vgl. unser Beitrag vom 23. Januar 2024).  Die UREK-N hatte den im Rahmen der

UREK-N: Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren und mittleren Bauprojekten

Nach Durchführung einer Vernehmlassung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) an ihrer heutigen Sitzung die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen kleinere und mittlere Bauvorhaben von Privatpersonen vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden. Mit 14 zu

Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert.  Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines

Vorlage zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 26. April 2023 eine Vorlage zur Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet. Das Zweitwohnungsgesetz soll in Bezug auf die Erweiterung altrechtlicher Wohnhäuser flexibilisiert werden. Diese sollen in Zukunft um maximal 30% erweitert werden dürfen und es sollen zusätzliche Wohnungen geschaffen