Gelockertes Zweitwohnungsgesetz wird per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt

Die Referendumsfrist für das angepasste Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist am 4. Juli 2024 abgelaufen. Der Bundesrat setzt das revidierte ZWG daher auf den 1. Oktober 2024 in Kraft (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 27. April 2023 und 18. August 2023 über die Vorlage berichtet. 

Die Revision umfasst zusammengefasst die folgenden Änderungen (siehe Art. 11 Abs. 2, 3 und 4 ZWG): 

  • Beim Umbau sog. altrechtlicher Wohnungen (d.h. Wohnungen, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 rechtmässig bestanden oder rechtsmässig bewilligt waren) darf wie bisher die Wohnfläche um max. 30% vergrössert werden. Neu ist es auch zulässig, in diesem Rahmen zusätzliche Wohnungen und Gebäude zu schaffen. 
  • Bei einem Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen ist es neu ebenfalls zulässig, die Wohnfläche um max. 30% zu erweitern. Es ist  auch erlaubt, in diesem Rahmen zusätzliche Wohnungen zu schaffen sowie ein Wiederaufbau an einem geringfügig verschobenen Standort vorzunehmen.