Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 26. April 2023 eine Vorlage zur Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet.
Das Zweitwohnungsgesetz soll in Bezug auf die Erweiterung altrechtlicher Wohnhäuser flexibilisiert werden. Diese sollen in Zukunft um maximal 30% erweitert werden dürfen und es sollen zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können, ohne dass die Nutzung eingeschränkt wird. Dasselbe soll im Falle eines Abbruchs und Wiederaufbaus gelten.
Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung und auf der Website der UREK-N.
Der Entwurf des Gesetztestextes sowie erläuternde Bericht der UREK-N wurden am 20. Juni 2023 im Bundesblatt publiziert.