Zweitwohnungsgesetz

Schluss mit Bau von Zweitwohnungen – In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über 20 Prozent

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat in seiner heutigen Medienmitteilung das Ergebnis der Auswertung der Wohnungsinventare präsentiert. In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent. In diesen dürfen voraussichtlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Hingegen gilt das Verbot, neue Zweitwohnungen zu bauen, in drei Gemeinden nicht mehr.

Bundesgericht: Zweitwohnungsgesetz und «Wohnungsnot» in St. Moritz

Kurzzusammenfassung: Im Urteil BGer 1C_57/2023 vom 10. Januar 2025 behandelte das Bundesgericht die Frage, ob eine im Rahmen eines Neubauprojekts in der Villenzone Suvretta in St. Moritz als «Hauswartswohnung» projektierte Wohnung als eine Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes zu werten sei. Diese Frage hänge davon ab, ob die Nutzung als Erstwohnung realistisch

Vorlage zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 26. April 2023 eine Vorlage zur Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet. Das Zweitwohnungsgesetz soll in Bezug auf die Erweiterung altrechtlicher Wohnhäuser flexibilisiert werden. Diese sollen in Zukunft um maximal 30% erweitert werden dürfen und es sollen zusätzliche Wohnungen geschaffen