Gesetzesänderung

Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert.  Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines

Vorlage zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 26. April 2023 eine Vorlage zur Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet. Das Zweitwohnungsgesetz soll in Bezug auf die Erweiterung altrechtlicher Wohnhäuser flexibilisiert werden. Diese sollen in Zukunft um maximal 30% erweitert werden dürfen und es sollen zusätzliche Wohnungen geschaffen