Bauprojekte

Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten

Im September 2024 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr beschwerdeberechtigt sind (vgl. hierzu unsere Blog-Beiträge vom 1. Oktober 2024 und 9. September 2024). Die neue Bestimmung von Art. 12 Abs. 1bis

Kontroversen ums Verbandsbeschwerderecht

In der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins MODULØR durften wir einen Beitrag beisteuern, der sich mit den geplanten Änderungen rund ums Beschwerderecht von Umweltorganisationen befasst. Den Beitrag finden Sie hier.  

Update: Nationalrat beschliesst über Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 9. September 2024). Weitere

Update: Auch der Ständerat befürwortet eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Nachdem bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen, unterstützt hatte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 26. Juni 2024), spricht sich nun auch der Ständerat für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Update: Ständerätliche Kommission spricht sich für Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen (vgl. unsere Blog-Beiträge vom 28. März 2024 und vom 23. Januar 2024).  Mit 9 zu 2 Stimmen hat die UREK-S an

Update: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

An seiner gestrigen Sitzung nahm der Bundesrat zur Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung, wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll (vgl. unser Beitrag vom 23. Januar 2024).  Die UREK-N hatte den im Rahmen der

Bauen auf belasteten Standorten

Rund die Hälfte der belasteten Standorte in der Schweiz liegt in Bauzonen. Angesichts der begrenzten Bodenressourcen nimmt die Anzahl von Bauvorhaben auf schadstoffbelasteteten Grundstücken zu. Unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør befasst sich insbesondere mit der Frage, was bei der Planung und Realisierung von solchen Bauvorhaben zu