RAin Regula Fellner

Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Dabei sieht er insbesondere die folgenden Verschärfungen vor (vgl. den Vorentwurf des revidierten BewG): Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige: Der Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten ausserhalb der

Eile mit Weile in Baubewilligungsverfahren

Gut Ding will Weile haben! Bis eine rechtskräftige Baubewilligung für ein Bauprojekt vorliegt, brauchen Bauherrschaften und Planende Geduld. Dieser Geduldsfaden kann angesichts der oft langwierigen Baubewilligungsverfahren schon einmal reissen. Doch woran liegt das? Und wie lassen sich Baubewilligungsverfahren effizienter gestalten? Diesen (und weiteren) Fragen ist RAin Regula Fellner in ihrem

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

In eigener Sache

In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Modulør wird ausführlich über unseren Blog bau • immo • recht  berichtet. Dabei durfte RAin Regula Fellner dem Chefredakteur Christian Greder Rede und Antwort stehen. Zum Beitrag geht es hier.

Vom Mietvertrag zur Abrissbirne

Was ist bei Bauprojekten an vermieteten Liegenschaften zu beachten und was meint das Bundesgericht zur Zulässigkeit von Kündigungen bei geplanten Abbruchvorhaben? Im Beitrag von RAin Regula Fellner in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Modulør gibt es Antworten auf diese (und andere) Fragen.  

RPG 2: Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung

Nach der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1), welche seit 2014 in Kraft ist, folgte die zweite Etappe der Revision des RPG (RPG 2), bei der das Bauen ausserhalb der Bauzone im Zentrum steht (vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 30. März 2023). Die entsprechende Vorlage wurde von den eidgenössischen Räten

Bundesrat will Wohnungsbau in ISOS-Gebieten erleichtern

Der Bundesrat will die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen, um dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung tragen zu können. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um insbesondere die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder

Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten

Im September 2024 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr beschwerdeberechtigt sind (vgl. hierzu unsere Blog-Beiträge vom 1. Oktober 2024 und 9. September 2024). Die neue Bestimmung von Art. 12 Abs. 1bis

Mit technischen Spezifikationen zu nachhaltigen Beschaffungen

Nachhaltigkeit im Beschaffungsrecht Nachhaltig beschaffen bedeutet auch, technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz der Umwelt vorzugeben. Aber: Was ist bei der Anwendung solcher ökologischen Anforderungen zu beachten? Und wie sieht die vertragliche Umsetzung aus? Dies (und mehr) erfahren Sie im Beitrag von RAin Regula Fellner im

Zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone

In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 1C_675/2024 vom 24. April 2025 konkretisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustands und die damit verbundene Androhung der Ersatzvornahme. Es verdeutlicht darin, dass die Wiederherstellungsverfügung, damit sie vollstreckbar sei, alle für den Vollzug der Wiederherstellung