Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten
Im September 2024 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr beschwerdeberechtigt sind (vgl. hierzu unsere Blog-Beiträge vom 1. Oktober 2024 und 9. September 2024). Die neue Bestimmung von Art. 12 Abs. 1bis