Altlastensanierung

Bundesgericht urteilt über die Verteilung der Kosten für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg

Im Urteil vom 26. November 2025 (1C_465/2023, 1C_488/2023, 1C_219/2024; publiziert am 7. Januar 2026) beurteilte das Bundesgericht die Kostenverteilung für die Sanierung der Abfalldeponie «La Pila» in Freiburg und erachtete diese als rechtmässig. Es wies damit die Beschwerden der Stadt Freiburg sowie des Nachfolgeunternehmens der «Condensateurs Fribourg SA» ab. Die

Bundesrat setzt Änderung des USG teilweise in Kraft

An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) per 1. April 2025 beschlossen. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Altlastensanierung. Neu werden über den Altlasten-Fonds altlastenrechtliche Untersuchungen bis ins Jahr 2032 und Sanierungen von Altlasten bis 2045 subventioniert.

Bundesrat nimmt Anpassungen an Verordnungen aus dem Umweltbereich vor

An seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 hat der Bundesrat Anpassungen an vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Altlasten-Verordnung. Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen müssen bei gewissen Sanierungen von belasteten Standorten grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen Ort gebracht

UVEK eröffnet Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestern die Vernehmlassung über Änderungen der Altlasten-Verordnung, der Gewässerschutz- und der Waldverordnung sowie der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet.  In der Schweiz gibt es rund 38’000 belastete Standorte, von denen schätzungsweise 4’000 sanierungsbedürftig sind. Insgesamt werden schweizweit jährlich rund 300’000 t Aushubmateriel

Bauen auf belasteten Standorten

Rund die Hälfte der belasteten Standorte in der Schweiz liegt in Bauzonen. Angesichts der begrenzten Bodenressourcen nimmt die Anzahl von Bauvorhaben auf schadstoffbelasteteten Grundstücken zu. Unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør befasst sich insbesondere mit der Frage, was bei der Planung und Realisierung von solchen Bauvorhaben zu

Änderungen im Umweltschutzgesetz verabschiedet

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet. Bei den Altlasten will er Anreize schaffen, damit belastete Standorte möglichst rasch saniert werden. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie eine Verschärfung des Umweltstrafrechts: Altlastensanierung: Die verabschiedeten