Bau und Planung

PBG-Revision: Bauen im Bestand und Neuerlass der kantonalen Störfallverordnung

Umbauten und Erweiterungen an älteren Bauten sind nach geltendem Recht oft komplex, langwierig und teilweise aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In der Folge entscheiden sich viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für einen Abbruch und Ersatzneubau. Dies führt jedoch zu höheren CO₂-Emissionen und deutlich mehr Bauabfällen, als dies beim Bauen im Bestand

Keine Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wegen mangelhafter Substantiierung

Im Urteil 5A_353/2025 und 5A_478/2025 vom 2. Oktober 2025 hatte das Bundesgericht die provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück des Kinderspitals Zürich zu beurteilen. Nachdem das Handelsgericht des Kantons Zürich zunächst einstweilen die vorläufige Eintragung angeordnet hatte, wurden die Gesuche nachfolgend abgewiesen. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobenen Beschwerden

Was bei Baumängeln ab 1. Januar 2026 zu beachten ist

Die Teilrevision des Obligationenrechts betreffend Baumängel tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (vgl. unseren Beitrag vom 2. Mai 2025). Dabei ändert sich im Wesentlichen Folgendes:  Es gilt neu eine (längere) Rügefrist von 60 Tagen beim Grundstückkaufvertrag (Art. 219a Abs. 1 nOR) und beim Werkvertrag über ein unbewegliches Werk (Art.

Vom Mietvertrag zur Abrissbirne

Was ist bei Bauprojekten an vermieteten Liegenschaften zu beachten und was meint das Bundesgericht zur Zulässigkeit von Kündigungen bei geplanten Abbruchvorhaben? Im Beitrag von RAin Regula Fellner in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Modulør gibt es Antworten auf diese (und andere) Fragen.  

RPG 2: Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung

Nach der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1), welche seit 2014 in Kraft ist, folgte die zweite Etappe der Revision des RPG (RPG 2), bei der das Bauen ausserhalb der Bauzone im Zentrum steht (vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 30. März 2023). Die entsprechende Vorlage wurde von den eidgenössischen Räten

Bundesrat will Wohnungsbau in ISOS-Gebieten erleichtern

Der Bundesrat will die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen, um dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung tragen zu können. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um insbesondere die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder

Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten

Im September 2024 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr beschwerdeberechtigt sind (vgl. hierzu unsere Blog-Beiträge vom 1. Oktober 2024 und 9. September 2024). Die neue Bestimmung von Art. 12 Abs. 1bis

Zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone

In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 1C_675/2024 vom 24. April 2025 konkretisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustands und die damit verbundene Androhung der Ersatzvornahme. Es verdeutlicht darin, dass die Wiederherstellungsverfügung, damit sie vollstreckbar sei, alle für den Vollzug der Wiederherstellung

Bundesgericht äussert sich zur Zulässigkeit von mietrechtlichen Abbruchkündigungen

In seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_576/2024 hat sich das Bundesgericht mit der Frage der Zulässigkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses bei geplantem Abbruch einer Mietliegenschaft befasst. Dabei hat es unter anderem festgehalten, dass die Gültigkeit einer Abbruchkündigung – im Gegensatz zu einer Sanierungs- oder Umbaukündigung – nicht voraussetze, dass die

Änderungen im OR betreffend Baumängel treten am 1. Januar 2026 in Kraft

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, dass die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten werden (siehe die Medienmitteilung). Die Änderung des Obligationenrechts vom 24. Dezember 2024 umfasst insbesondere folgendes:  Die