RAin Julia Lehner

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: In Wohnzonen in der Stadt Zürich soll es keine neuen Business-Apartments mehr geben

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist mit Urteil vom 14. März 2024 in zweiter Instanz die Beschwerde gegen die BZO-Teilrevision betreffend die Nichanrechenbarkeit von regelmässig gewerblich und unterjährig befristet vermieteten Wohnungen an den Mindestwohnanteil in der Stadt Zürich ab.  Der Gemeinderat der Stadt Zürich beschloss am 22. September 2021 eine

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Änderungen der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. Mit den Änderungen sollen kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsentwicklung ermöglicht sowie Formvorschriften bei der Staffelmiete abgebaut werden. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst folgende mietzinsdämpfende Massnahmen:  Die

Update: Die Anpassung des Verzugszinssatzes ist definitiv vom Tisch

Der Nationalrat hat gestern entschieden, dass der Verzugszins des Obligationenrechts zukünftig unverändert bei 5 Prozent bleibt und nicht nach einem neuen System berechnet werden soll. Damit hat der Nationalrat seinen eigenen Entscheid aus der Herbstsession 2023 gekippt. Der Ständerat trat im Dezember 2023 ebenfalls nicht auf die Vorlage ein.  Weitere

Bundesgericht: Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung eines Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach Art. 712i Abs. 1 ZGB

Im Entscheid 5A_357/2022 vom 8. November 2023 äussert sich das Bundesgericht in Erwägung 6 erstmals zur Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung des Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft für Beitragsforderungen gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen.  Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer für

Bundesrat will die Position von Grundeigentümern bei Hausbesetzungen stärken

In der Praxis stossen Eigentümer und Eigentümerinnen von unrechtmässig besetzten Grundstücken oft auf Hindernisse, um sich ihres Eigentums oder Besitzes wieder zu bemächtigen. In Erfüllung der Motion Feller 15.3531 hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgeschlagen (siehe den Gesetzesentwurf)

Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller für Residenzen im Bürgenstock Resort ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, dass der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz liege und dementsprechend das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen

Bundesgericht: Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrages

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_252/2023 vom 24. Oktober 2023 äusserte sich das Bundesgericht zur Anpassung des Mietzinses am Ende eines indexierten Mietvertrages aufgrund einer Veränderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes. Das Bundesgericht kam dabei zum Schluss, dass sich Mieter oder Vermieter auf die Höhe des Zinssatzes zu Indexbeginn nur berufen können,

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1.75%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben (siehe die Medienmitteilung), dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,75 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz.  Daraus ergibt sich für Vermietende grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses um 3 Prozent, sofern der aktuelle Mietzins auf

Bundesgericht: Rüge, wonach Mietzinserhöhung aufgrund der Verwendung eines falschen bzw. veraltetenen Formular nichtig sei, muss sofort vorgebracht werden, ansonsten ist sie rechtsmissbräuchlich

Im kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichts 4A_409/2022 vom 19. September 2023 haben die Mieter als Kläger unter anderem geltend gemacht, die Vermieterin als Beklagte habe für die Mietzinserhöhung veraltete Formulare verwendet. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, dass aus den Angaben auf der Vorderseite der für die Anzeige der Mietzinserhöhungen verwendeten