RAin Julia Lehner

Verwaltungsgericht Zürich: Volumenverzicht aufgrund ungenügender Einordnung eines Bauvorhabens in die bauliche Umgebung

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Entscheid VB.2022.00359 vom 2. Februar 2023 seine ständige  Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen gestützt auf § 238 PBG ein Verzicht auf die Realisierung des auf einem Grundstück zulässigen Volumens verlangt werden kann, nämlich dann, wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass

Nationalrat beschliesst Änderungen im Mietrecht

Der Nationalrat hat sich in der Frühjahrssession 2023 für folgende Anpassungen im Mietrecht ausgesprochen: Untermiete (Art. 262 OR): Vermieterinnen sollen Untervermietungen neu explizit schriftlich  zustimmen müssen. Ausserdem soll der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen der Untermiete nicht einhält. Weiter soll eine Vermieterin die Untermiete verweigern können,

Stadt Luzern schränkt Plattformen wie Airbnb deutlich ein

Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern hat letzten Sonntag, 12. März 2023, eine SP-Initiative mit einem Ja-Stimmenanteil von 64.3% gutgeheissen, die die Vermietung einer Wohung über Airbnb oder ähnliche Plattformen nur noch an maximal 90 Tagen im Jahr zulässt. Der weniger strenge Gegenvorschlag des Stadtrats wurde abgelehnt. Die Medienmitteilung findet sich

Mietzinsherabsetzung nach Art. 259d OR aufgrund von Covid-19

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellte sich für Geschäftsmieter die Frage, ob diese aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen bzw. Betriebseinschränkungen eine Mietzinsherabsetzung nach Art. 259d OR verlangen können. Inzwischen sind auf kantonaler Ebene einige Urteile dazu ergangen, ein Entscheid des Bundesgerichts steht Stand heute jedoch noch aus. In den kantonalen

Änderungen im Obligationenrecht betreffend Baumängel

Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zu Änderungen im Obligationenrecht, welche insbesondere Baumängel betreffen, veröffentlicht. Die Situation von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer von Grundstücken mit neu erstellten Bauten soll verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in aller Kürze Folgendes: Verlängerung der Rügefrist: Statt