Der Nationalrat hat sich letzte Woche erneut mit der Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Baumängel befasst (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 22. November 2022, am 5. Juli 2023 und am 26. September 2023 und 13. Juni 2024 über die Vorlage berichtet.
Die Vorlage wurden von beiden Räten bereits debattiert und es verblieben nach der Frühjahrsession 2024 hauptsächlich noch Differenzen in Bezug auf die Rüge- und die Verjährungsfrist.
In Bezug auf die Frist für die Rüge von Baumängeln, schloss sich der Nationalrat dem Konzept des Ständerats und des Bundesrats an, wonach die Rügefrist zukünftig 60 Tage ab Entdeckung des Mangels betragen soll.
Weiter hat der Nationalrat beschlossen, dass die Verjährungsfrist für Mängel bei den bereits heute geltenden fünf Jahren belassen werden soll und auf die in der Herbstsession 2023 noch vorgesehene Verdoppelung auf 10 Jahre verzichtet werden soll.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat zur Bereinigung der letzten kleineren Differenzen.