Update: Ständerat hat über die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Baumängel debattiert

Der Ständerat hat sich gestern mit der Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Baumängel befasst (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 22. November 2022, am 5. Juli 2023 und am 26. September 2023 über die Vorlage berichtet. 

Anders als der Nationalrat, welcher die Rügefrist für Mängel ganz abschaffen möchte, schliesst sich der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats an, wonach grundsätzlich eine Rügefrist für Baumängel von sechzig Tagen vorgesehen werden soll. 

Die kleine Kammer möchte an der heute geltenden fünfjährigen Verjährungsfrist festhalten und lehnt die vom Nationalrat vorgeschlagene Verdoppelung auf 10 Jahre ab. 

Wie auch schon der Nationalrat in der Herbstsession, ist der Ständerat der Ansicht, dass das Nachbesserungsrecht in Werkverträgen und Grundstückkaufverträgen, die eine neu erstellte oder noch zu erstellende Baute betreffen, vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden können soll, sofern der Bau persönlichen oder familiären Zwecken dient. 

In Bezug auf die Ersatzsicherheit für die Abwendung von Bauhandwerkerpfandrechten schliesst sich der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats an, wonach Verzugszinsen künftig für 10 Jahre gedeckt werden sollen. 

Die abgeänderte Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat und wird vom Nationalrat voraussichtlich in der Herbstsession behandelt.