Bauhandwerkerpfandrecht

Keine Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wegen mangelhafter Substantiierung

Im Urteil 5A_353/2025 und 5A_478/2025 vom 2. Oktober 2025 hatte das Bundesgericht die provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück des Kinderspitals Zürich zu beurteilen. Nachdem das Handelsgericht des Kantons Zürich zunächst einstweilen die vorläufige Eintragung angeordnet hatte, wurden die Gesuche nachfolgend abgewiesen. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobenen Beschwerden

Änderungen im OR betreffend Baumängel treten am 1. Januar 2026 in Kraft

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, dass die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten werden (siehe die Medienmitteilung). Die Änderung des Obligationenrechts vom 24. Dezember 2024 umfasst insbesondere folgendes:  Die

Bundesgericht: Neuer Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht

In seinem am 22. Mai 2023 veröffentlichten und zur Publikation vorgesehenen Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht (BGer 5A_689/2022 vom 6. April 2023) präzisiert das Bundesgericht die Rechtsprechung zu Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB. Gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB hat ein Handwerker oder Unternehmer Anspruch auf Errichtung eines

Änderungen im Obligationenrecht betreffend Baumängel

Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zu Änderungen im Obligationenrecht, welche insbesondere Baumängel betreffen, veröffentlicht. Die Situation von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer von Grundstücken mit neu erstellten Bauten soll verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in aller Kürze Folgendes: Verlängerung der Rügefrist: Statt