Nachdem bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen, unterstützt hatte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 26. Juni 2024), spricht sich nun auch der Ständerat für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts aus.
Mit 30 zu 14 Stimmen hat der Ständerat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Vorlage der parlamentarischen Initiative, welche eine Einschränkung des Beschwerderechts für gesamtschweizerisch tätige Umweltorganisationen vorsieht, angenommen. So sollen Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen.
Demgegenüber fasste der Ständerat die Ausnahmesituationen, in denen Verbandsbeschwerden auch gegen kleinere Bauprojekte möglich bleiben sollen, restriktiver als der Nationalrat. Der Ständerat will das Verbandsbeschwerderecht zulassen, wenn innerhalb eines Gebiets eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung gebaut wird. Vom Ständerat abgelehnt wurde auch – entgegen der Vorlage des Bundesrats – die Möglichkeit für Verbandsbeschwerden bei Bauprojekten innerhalb des Gewässerraums.
Das Geschäft geht nun wieder zur Beratung in den Nationalrat.
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