Update: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

An seiner gestrigen Sitzung nahm der Bundesrat zur Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung, wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll (vgl. unser Beitrag vom 23. Januar 2024)

Die UREK-N hatte den im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Kein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht» ausgearbeitete Gesetzesentwurf anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar 2024 angenommen, mit der das Verbandsbeschwerderecht bei Projekten von Wohnbauten, die eine Geschossfläche von weniger als 400 m2 aufweisen und in einer Bauzone geplant sind, ausgeschlossen werden soll. Der Bundesrat unterstützt diese Vorlage und befürwortet die von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen, wonach bei Vorhaben in Bauzonen mit Auswirkungen auf bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder in Gewässerräumen das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen bestehen bleiben soll. Die Stellungnahme des Bundesrats kann hier abgerufen werden.

Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sondersession im April behandeln.