In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 9. September 2024).
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