Update zur Anpassung des Verzugszinssatzes: Bundesrat will fixen Verzugszinssatz von 5 Prozent beibehalten

Der Bundesrat hat am 16. August 2023 seine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betreffend Änderung des Verzugszinssatzes im Obligationenrecht (vgl. unser Beitrag vom 14. Juli 2023) veröffentlicht. 

Der Bundesrat lehnt die Vorlage, welche einen an die Marktzinsen angepassten variablen Zinssatz vorsieht, ab und sieht keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des OR. Er argumentiert unter anderem damit, dass der geltende fixe Verzugszinssatz von 5 Prozent in der schweizerischen Rechtstradition fest verankert sei und sich seit vielen Jahren bewährt habe. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus fällt nach Ansicht des Bundesrats auch die ursprüngliche Begründung der Revision weg, wonach in einem Tiefzinsumfeld ein Verzugszins von 5 Prozent für viele Unternehmen eine grosse finanzielle Zusatzbelastung darstelle.

Als Nächstes wird die Vorlage vom Nationalrat behandelt.