Verzugszins

Update: Die Anpassung des Verzugszinssatzes ist definitiv vom Tisch

Der Nationalrat hat gestern entschieden, dass der Verzugszins des Obligationenrechts zukünftig unverändert bei 5 Prozent bleibt und nicht nach einem neuen System berechnet werden soll. Damit hat der Nationalrat seinen eigenen Entscheid aus der Herbstsession 2023 gekippt. Der Ständerat trat im Dezember 2023 ebenfalls nicht auf die Vorlage ein.  Weitere

Update zur Anpassung des Verzugszinssatzes: Bundesrat will fixen Verzugszinssatz von 5 Prozent beibehalten

Der Bundesrat hat am 16. August 2023 seine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betreffend Änderung des Verzugszinssatzes im Obligationenrecht (vgl. unser Beitrag vom 14. Juli 2023) veröffentlicht. Der Bundesrat lehnt die Vorlage, welche einen an die Marktzinsen angepassten variablen Zinssatz vorsieht, ab und sieht keinen Handlungsbedarf für eine

Vorlage zur Anpassung des Verzugszinssatzes im Obligationenrecht

Im Bericht vom 28. April 2023 (publiziert im Bundesblatt am 7. Juni 2023) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts (Anpassung des Verzugszinssatzes) unterbreitet. Die Vorlage sieht vor, vom bestehenden Konzept eines starren Verzugszinses  abzurücken und neu einen flexiblen Verzugszins einzuführen. Damit