Der Nationalrat befasste sich vor zwei Tagen erneut mit der Frage, wie stark der Lärmschutz bei Wohnbauten in Gebieten mit überschrittenen Lärm- und Immissionsgrenzwerten gelockert werden soll (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 12. März 2024). Die Mehrheit des Nationalrats sprach sich dafür aus, dass in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen soll, bei dem bei Messungen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bei Installation einer kontrollierten Lüftung soll es hingegen genügen, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden. Dasselbe soll gelten, wenn ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.
Nicht durchzusetzen vermochte sich die von einer Minderheit im Nationalrat vorgeschlagene «Lüftungsfensterpraxis», welche auch der Bundesrat befürwortete. Sie besagt, dass Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm dann möglich ist, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Diese Praxis wurde in mehreren Kantonen angewendet, ehe ihr das Bundesgericht im Jahr 2015 mit einem Urteil zu einem Fall im Kanton Aargau ein Ende setzte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 5. November 2023).
Demgegenüber will der Ständerat den Lärmschutz stärker lockern. Er plädierte dafür, dass die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen.
Weitere Informationen dazu können hier abgerufen werden. Falls Sie am Thema interessiert sind, gelangen Sie hier zu unserem im Modulor erschienenen Beitrag «Bauen in lärmbelasteten Gebieten«.