Lüftungsfensterpraxis

Update: Räte einigen sich in Bezug auf den Lärmschutz in neuen Wohnungen

Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ausgeräumt. Er folgt dem ständerätlichen Kompromissvorschlag, wonach in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen muss, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bei Installation einer kontrollierten Lüftung soll es hingegen genügen,

Update: Nationalrat will Lärmschutz bei Wohnungsbau weniger stark lockern

Der Nationalrat befasste sich vor zwei Tagen erneut mit der Frage, wie stark der Lärmschutz bei Wohnbauten in Gebieten mit überschrittenen Lärm- und Immissionsgrenzwerten gelockert werden soll (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 12. März 2024). Die Mehrheit des Nationalrats sprach sich dafür aus, dass in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der

Nationalrat will Wohnungsbau in lärmempfindlichen Gebieten erleichtern

Bei seiner gestrigen Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes hat der Nationalrat entschieden, weniger weit zu gehen als der Ständerat, aber weiter als der Bundesrat (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 5. November 2023): Er hat einem Formulierungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zugestimmt, welcher als «erweiterte Lüftungsfensterpraxis» bezeichnet wird. Konkret sollen in der

Ständeratskommission: Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach Innen

Nach Anhörungen der Kantone und von Interessenvertretungen des Lärmschutzes, der Baubranche und des Flugverkehrs ist die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten. In Bezug auf das Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten hat die UREK-S bereits Entscheide getroffen