Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken