Update: Nationalrat spricht sich für die Erweiterung der Mängelrechte im Falle von Baumängeln aus

Der Nationalrat hat gestern über die Vorlage zur die Änderung des Obligationenrecht betreffend Baumängel debattiert (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 5. Juli 2023 und am 25. November 2022 über die Vorlage berichtet. 

Der Nationalrat stimmte einerseits dem Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen zu, wonach Mängel während der Verjährungsfrist jederzeit gerügt werden können. Nach geltendem Recht müssen Baumängel innert weniger Tage nach Entdeckung angezeigt werden. 

Weiter sprach sich die Mehrheit des Nationalrates für die Verlängerung der Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks von heute fünf auf neu zehn Jahre aus.

In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Ständerat behandelt.