Der Nationalrat hat gestern entschieden, dass der Verzugszins des Obligationenrechts zukünftig unverändert bei 5 Prozent bleibt und nicht nach einem neuen System berechnet werden soll. Damit hat der Nationalrat seinen eigenen Entscheid aus der Herbstsession 2023 gekippt. Der Ständerat trat im Dezember 2023 ebenfalls nicht auf die Vorlage ein.
Weitere Informationen können der Medienmitteilung entnommen werden. Wir haben bereits am 14. Juli 2023 sowie am 17. August 2023 über die Vorlage berichtet.