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Städtische Wohnvorschriften: Bundesgericht gibt Stadt Zürich Recht
Anfang dieses Jahres sorgten zwei Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich für Aufsehen. In den beiden Entscheiden hatte das Obergericht befunden, dass nachträgliche (Miet-)Vertragsanpassungen aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besondere Ausnahmesituationen zulässig seien. Konkret in Frage stand in beiden Fällen die Missbräuchlichkeit einer Mietvertragsänderung,
Update: Nationalrat will Eigenmietwert weiterhin vollständig abschaffen
Der Nationalrat hat am Mittwoch erneut über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert und dabei an seinem Beschluss der Sommersession 2023 (siehe unser Beitrag vom 16. Juni 2023) festgehalten, dass der Eigenmietwert vollständig d.h. sowohl bei Erst- als auch bei Zweitwohnungen abgeschafft werden soll. Weiter hat
Update: Räte einigen sich in Bezug auf den Lärmschutz in neuen Wohnungen
Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ausgeräumt. Er folgt dem ständerätlichen Kompromissvorschlag, wonach in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen muss, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bei Installation einer kontrollierten
Vernehmlassung für punktuelle Anpassungen im Stockwerkeigentumsrecht gestartet
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung von vergangenem Freitag, 20. September 2024, den Vorentwurf zur punktuellen Anpassung des Rechts zum Stockwerkeigentum in die Vernehmlassung geschickt (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 20. September 2024). Ziel der Revision ist es, die Rechtssicherheit im Stockwerkeigentum zu stärken und die Praxistauglichkeit zu verbessern.
Bundesgericht: Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation
Das Bundesgericht kam im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 (vgl. auch die Medienmitteilung vom 10. September 2024) zum Schluss, dass bei der Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Renovation, die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz verzinst werden dürfen, wie bei der Festlegung
Gelockertes Zweitwohnungsgesetz wird per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt
Die Referendumsfrist für das angepasste Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist am 4. Juli 2024 abgelaufen. Der Bundesrat setzt das revidierte ZWG daher auf den 1. Oktober 2024 in Kraft (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 27. April 2023 und 18. August 2023 über die Vorlage berichtet.