Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat einen Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in die Vernehmlassung geschickt.
Die Änderung des NHG sieht vor, dass kleinere Wohnbauprojekte innerhalb der Bauzonen künftig nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt sein sollen. In Zukunft sollen solche Beschwerden nur noch gegen Projekte innerhalb der Bauzone mit einer Grösse von mindestens 400 m2 Geschossfläche zugelassen werden. Damit soll einem möglichen Ungleichgewicht zwischen (privater) Bauherrschaft und beschwerdeberechtigten Organisationen entgegengewirkt werden. Bestehen bleiben soll das Verbandsbeschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten (wie geschützte Dorfkerne, Vorhaben in der Nähe von Kulturdenkmälern oder innerhalb von Biotopen) und bei Projekten ausserhalb der Bauzonen.
Die Vernehmlassung läuft bis 11. Juli 2023. Weitere Informationen finden Sie hier.