Natur- und Heimatschutz

Baurekursgericht bremst Umbau des Zürcher Rathauses – Kanton zieht Entscheid weiter

Der geplante Umbau des Zürcher Rathauses hat einen Streit um dessen denkmalpflegerische Behandlung ausgelöst. Die Baudirektion des Kantons Zürich erliess am 11. Juli 2025 eine Schutzverfügung, welche die Umsetzung eines Umbauprojekts ermöglichen sollte. Gegen diese Verfügung erhoben der Zürcher Heimatschutz (ZVH) und der Schweizer Heimatschutz (SHS) Rekurs. Mit Entscheid vom 26.

Bundesgericht: Erhalt des «Landihauses» in Illnau trotz entgegenstehendem Volksentscheid

Anlässlich der Volksabstimmung vom 29. November 2020 nahm die Stimmbevölkerung der Gemeinde Illnau-Effretikon die kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» an. Die Stimmbevölkerung sprach sich mit der Annahme dafür aus, in Illnau einen erweiterten Dorfplatz im Bereich der Liegenschaft Usterstrasse 23 und hierzu den Abbruch des Gebäudes Usterstrasse 23 (nachfolgend: Gebäude)

Kontroversen ums Verbandsbeschwerderecht

In der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins MODULØR durften wir einen Beitrag beisteuern, der sich mit den geplanten Änderungen rund ums Beschwerderecht von Umweltorganisationen befasst. Den Beitrag finden Sie hier.  

Bundesgericht: Verstoss gegen Bundesrecht bei Planung für Deponie im Kanton Zug

In einem kürzlich ergangenen und zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde von 20 Privatpersonen, welche sich gegen die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen im Gebiet Stockeri in der Gemeinde Risch (Kanton Zug) wehrten, gutgeheissen. Die Beschwerdeführenden rügten erfolgreich eine Verletzung von verschiedenen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzrechtes des Bundes.

Von Bauprojekten und Schmetterlingen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte sich in einem vor wenigen Tagen publizierten Urteil im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baubewilligung für ein Bauprojekt in Zumikon (unter anderem) mit schutzwürdigen Lebensräumen und Schmetterlingen zu befassen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 erteilte der Gemeinderat Zumikon die baurechtliche

Vernehmlassung zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes eröffnet

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat einen Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderung des NHG sieht vor, dass kleinere Wohnbauprojekte innerhalb der Bauzonen künftig nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt sein sollen. In Zukunft sollen solche Beschwerden nur