Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert. 

Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines Abbruchs und Wiederaufbaus. Falls dabei zusätzliche Wohnungen entstehen, sollen diese nach der Meinung des Bundesrates aber nur als Erstwohnungen benutzt werden können. Dies weicht von der Gesetzesvorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates ab (UREK-N), welche keine Nutzungseinschränkungen vorgesehen hat. Der Bundesrat begründet seine Sicht damit, dass ohne die Nutzungseinschränkung ein Widerspruch zum einschlägigen Verfassungsartikel (Art. 75 Abs. 1 BV) entstehen würde. 

In einem nächsten Schritt muss die UREK-N zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschliessend  wird die Vorlage vom Parlament behandelt.