Nationalrat will Wohnungsbau in lärmempfindlichen Gebieten erleichtern

Bei seiner gestrigen Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes hat der Nationalrat entschieden, weniger weit zu gehen als der Ständerat, aber weiter als der Bundesrat (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 5. November 2023): Er hat einem Formulierungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zugestimmt, welcher als «erweiterte Lüftungsfensterpraxis» bezeichnet wird.

Konkret sollen in der Schweiz künftig Baubewilligungen für Wohnungen in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten unter den folgenden Bedingungen zulässig sein: Zum einen müsse bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten seien. Zum anderen müsse bei den übrigen Räumen eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert sein oder ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten seien. 

Alternativ könnten Baubewilligungen erteilt werden, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügten, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten seien, sowie der Schallschutz angemessen und wirtschaftlich verhältnismässig verschärft werde.

Dies in Abweichung zur Vorlage des Ständerats, welche vorsah, dass der Wohnungsbau auch dann möglich sein solle, wenn die lärmempfindlichen Räume einer Wohnung lediglich eine kontrollierte Wohnraumlüftung erhielten. Demgegenüber sprach sich der Bundesrat dafür aus, die sog. Lüftungsfensterpraxis, welche den Wohungsbau ermöglichen soll, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, im Gesetz zu verankern.

Da zwischen National- und Ständerat Differenzen bestehen, geht die Vorlage nun zurück in den Ständerat. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.