An seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 hat der Bundesrat Anpassungen an vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Altlasten-Verordnung.
Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen müssen bei gewissen Sanierungen von belasteten Standorten grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen Ort gebracht oder ins Ausland exportiert werden (vgl. unser Beitrag vom 16. Juni 2023). Neu soll es bei grossen Sanierungsvorhaben ausnahmsweise und mit Zustimmung des Bundes möglich sein, solches Aushubmaterial am Sanierungsstandort wieder einzubauen. Eine entsprechende Genehmigung für den Wiedereinbau wird erteilt, wenn dadurch die Umwelt gesamthaft weniger belastet wird und nachgewiesen ist, dass das wiedereingebaute Aushubmaterial nicht zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führt (oder nicht die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen). Zudem muss der betroffene Standort nach Abschluss des Wiedereinbaus zur Erfolgskontrolle langfristig überwacht werden.
Diese Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.