Bundesrat setzt Änderung des USG teilweise in Kraft
An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) per 1. April 2025 beschlossen. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Altlastensanierung. Neu werden über den Altlasten-Fonds altlastenrechtliche Untersuchungen bis ins Jahr 2032 und Sanierungen von Altlasten bis 2045 subventioniert.