Der Bundesrat hat heute eine Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) beschlossen (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 10. April 2024 darüber berichtet, als die ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen in die Vernehmlassung geschickt wurden.
Folgende Änderungen wurden durch den Bundesrat verabschiedet:
- Die Erweiterung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses: In Bezug auf den bisherigen Mietzins müssen neu die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) angegeben werden. Die Formulare müssen durch diejenigen Kantone mit Formularpflicht (derzeit BS, FR, GE, LU, ZG, ZH sowie gewisse Gemeinden/Bezirke in NE und VD) bis zum 1. Oktober 2025 angepasst werden, ansonsten könnte der Mietvertrag hinsichtlich des Anfangsmietzinses als ungültig betrachtet werden.
- Für die Mitteilung der Mietzinserhöhungen bei gestaffelten Mietzinsen genügt ab 1. Oktober 2025 die schriftliche Form, ein amtliches Formular ist nicht mehr erforderlich.
Die Weiteren im April 2024 vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der VMWG waren im Vernehmlassungsverfahren umstritten und werden daher vorerst nicht weiterverfolgt.