Anfangsmietzins

Bundesrat hat eine Änderung der VMWG verabschiedet

Der Bundesrat hat heute eine Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) beschlossen (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 10. April 2024 darüber berichtet, als die ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen in die Vernehmlassung geschickt wurden.  Folgende Änderungen wurden durch den Bundesrat verabschiedet:  Die Erweiterung des

Bundesgericht: Anfechtung des Anfangsmietzinses

Für Anfangsmietzinsen, welche den Vormietzins massiv übersteigen, gilt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Vermutung der Missbräuchlichkeit. Missbräuchliche Anfangsmietzinsen sind im Anfechtungsverfahren durch das Gericht herabzusetzen. Der Vermieter kann eine solche Herabsetzung abwenden, indem er die Vermutung der Missbräuchlichkeit im Anfechtungsprozess entkräftet. Doch wie hoch darf die durch den Vermieter zu