Bau und Planung

Bundesgericht weist Beschwerden gegen zwei Windparkprojekte in den Kantonen Neuenburg und Bern ab

In kürzlich publizierten Urteilen (1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021) hat das Bundesgericht Beschwerden, die im Zusammenhang mit den Windparkprojekten «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern erhoben wurden, weitestgehend abgewiesen.  Das Projekt «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton

Änderung der Lärmschutzverordnung für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Am 1. November 2023 ist eine neue Bestimmung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) in Kraft getreten, welche das Vorsorgeprinzip bei bestimmten Luft/Wasser-Wärmepumpen konkretisiert und den Vollzug in den Kantonen vereinheitlichen soll. Art. 7 Abs. 3 LSV sieht nunmehr vor, dass bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser

Ständeratskommission: Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach Innen

Nach Anhörungen der Kantone und von Interessenvertretungen des Lärmschutzes, der Baubranche und des Flugverkehrs ist die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten. In Bezug auf das Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten hat die UREK-S bereits Entscheide getroffen

Update: Nationalrat spricht sich für die Erweiterung der Mängelrechte im Falle von Baumängeln aus

Der Nationalrat hat gestern über die Vorlage zur die Änderung des Obligationenrecht betreffend Baumängel debattiert (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 5. Juli 2023 und am 25. November 2022 über die Vorlage berichtet.  Der Nationalrat stimmte einerseits dem Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen zu, wonach Mängel während der Verjährungsfrist

Bundesgericht: Beurteilung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung anhand der konkreten, beabsichtigten Nutzung auf dem Grundstück

In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil 1C_446/2022 befasste sich das Bundesgericht mit den Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zur  Errichtung oder Änderung von Bauten und Anlagen.   Streitgegenstand bildete unter anderem eine Baubewilligung, die für ein Bauprojekt erteilt worden war, welches den Bau einer neuen Erschliessungsanlage im Hinblick auf

Stadionprojekt Hardturm-Areal Zürich: Baurekursgericht weist Rekurse gegen Gestaltungsplan ab

Das Stadiumprojekt auf dem Hardturm-Areal nimmt die nächste Hürde. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat die gegen den privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm-Stadion» erhobenen Rekurse mit Entscheid vom 18. August 2023 abgewiesen.   Es ist knapp fünf Jahre her, als die Zürcher Stimmberechtigten dem Projekt «Ensemble» auf dem Zürcher Hardturm-Areal zum ersten

Zur Ansetzung der Profillinie bei der Käseglockenpraxis

In einem kürzlich publizierten Urteil vom 12. Mai 2023 befasste sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit der Ansetzung der Profillinie bei der sog. «Käseglockenpraxis». In diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren war die Frage strittig, ob bei der Anwendung der «Käseglockenpraxis» die Trauf- und Giebelseiten frei gewählt werden können oder ob diese

Wissenswertes zum Näherbaurecht

Ein kürzlich ergangener Entscheid des Bundesgerichts (5A_955/2022; vgl. auch unser Blogbeitrag) zu einem gegenseitigen Näherbaurecht war Anlass, das Institut des Näherbaurechts zu beleuchten und wichtige Punkte dazu in Erinnerung zu rufen. Wir hoffen, unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør ist hilfreich und kann vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Hier

Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert.  Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines