Bundesgericht weist Beschwerden gegen zwei Windparkprojekte in den Kantonen Neuenburg und Bern ab

In kürzlich publizierten Urteilen (1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021) hat das Bundesgericht Beschwerden, die im Zusammenhang mit den Windparkprojekten «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern erhoben wurden, weitestgehend abgewiesen. 

Das Projekt «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg sieht 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden (GWh) vor. Die dagegen erhobenen Einsprachen wies der Staatsrat des Kantons Neuenburg im Jahr 2019 ab. Daraufhin erteilte das kantonale Amt für Raumentwicklung und Umwelt die erforderlichen Bewilligungen für die Errichtung der Windkraftanlagen unter diversen Nebenbestimmungen. Zahlreiche Privatpersonen und die Stiftung Helvetia Nostra gelangten gegen die Erteilung der Bewilligungen bis vor Bundesgericht. Vorgebracht wurden Einwände in Bezug auf den kantonalen Richtplan sowie die geschätzte Gesamtleistung und die damit zusammenhängende Einstufung des Windparks als Projekt von nationaler Bedeutung. Daneben brachten die Beschwerdeführenden Rügen betreffend Lärmschutz, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Vogelschutz vor. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass angesichts der zahlreichen von den Behörden angeordneten Schutzmassnahmen das gewichtige öffentliche Interesse an der Stromproduktion die der Errichtung der Windparkanlagen entgegenstehenden Interessen überwiegen würde. Allerdings hielt das Bundesgericht fest, dass im Baubewilligungsverfahren sowohl vertiefte Abklärungen zur Nutzung des Lebensraums von Steinadlern zu treffen als auch konkrete Massnahmen gegen den Schattenwurf anzuordnen seien. 

Das Projekt «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern umfasst fünf Windkraftanlagen im Gebiet «Prés de la Montagne» und zwei Windkraftanlagen im Gebiet «Montbautier» mit einer voraussichtlichen Gesamtjahresleistung zwischen 27 und 31 GWh. Nachdem das Projekt im Jahr 2015 in Volksabstimmungen in den Gemeinden Tramelan und Saicourt angenommen worden war, bewilligte das Berner Amt für Gemeinden und Raumordnung das Projekt unter Auflagen. Dagegen gelangten die Gemeinde Genevez (JU) und mehrere Privatpersonen bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht wies auch diese Beschwerden bis auf einen Nebenpunkt ab. Dabei blieben die Vorbringen im Zusammenhang mit dem kantonalen Richtplan, dem Lärm- und Landschaftsschutz, den nächtlichen Lichtmarkierungen für die Luftfahrt sowie dem Schutz von Fledermäusen erfolglos. Demgegenüber hiess das Bundesgericht eine der Beschwerden in Bezug auf zwei provisorische Erddepots während der Bauarbeiten gut; diesbezüglich ergänzte das Bundesgericht die Auflagen zum Amphibienschutz.