Update: Räte einigen sich in Bezug auf den Lärmschutz in neuen Wohnungen

Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ausgeräumt. Er folgt dem ständerätlichen Kompromissvorschlag, wonach in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen muss, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bei Installation einer kontrollierten Lüftung soll es hingegen genügen, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden oder ein Kühlsystem vorhanden ist. Zudem kann die Baubewilligung auch erteilt werden, wenn zugleich ein ruhiges Fenster und ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht (vgl. hierzu auch unseren Blog-Beitrag vom 12. September 2024).

Der Ständerat wollte ursprünglich, dass die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 5. November 2023). Nachdem im Nationalrat kritisiert worden war, eine kontrollierte Wohnraumlüftung könne das Lüften durch Öffnen von Fenstern nicht ersetzen, fügte der Ständerat als Kompromissvorschlag den Absatz zum Kühlsystem ein.

Am Freitag soll die Schlussabstimmung über die entsprechenden Anpassungen im Umweltschutzgesetz (USG) erfolgen.