Nach Durchführung einer Vernehmlassung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) an ihrer heutigen Sitzung die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen kleinere und mittlere Bauvorhaben von Privatpersonen vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden.
Mit 14 zu 8 Stimmen (bei einer Enthaltung) hat die UREK-N den im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Kein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht» ausgearbeitete Gesetzesentwurf angenommen, mit dem das im NHG vorgesehene Beschwerderecht für Umweltschutzorganisationen eingeschränkt werden soll. Nach Ansicht der UREK-N sollen sich in Beschwerdeverfahren nicht länger Parteien gegenüberstehen, die über sehr unterschiedliche finanzielle Mittel verfügen. Deshalb soll das Verbandsbeschwerderecht bei Projekten von Wohnbauten, die eine Geschossfläche von weniger als 400 m2 aufweisen und in einer Bauzone geplant sind, keine Geltung mehr beanspruchen. Demgegenüber gelte die angestrebte Einschränkung des Beschwerderechts nicht bei Projekten in geschützten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen.
Die UREK-N sieht darin eine Übereinstimmung mit dem im USG verankerten Beschwerderecht, welches nur bei Grossprojekten gelte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern würden.
Die Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen (wie z.B. Greenpeace, Pro Natura, Heimatschutz und SAC) lehnten die Vorlage in ihren Vernehmlassungen ab. Sie begründeten die Ablehnung insbesondere damit, dass die Gesetzesänderung eine Verletzung rechtstaatlicher Grundsätze mit sich bringe und zu einer
Schwächung bei der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzes führe.
Weitere Informationen hierzu und eine Zusammenfassung über die weiter behandelten Geschäfte finden Sie hier. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung sind auf der Website der Kommission abrufbar.