Wie die Kommission des Nationalrates für Rechtsfragen in einer Medienmitteilung veröffentlichte, sollen die Mängelrechte bei Baumängeln erheblich erweitert werden. Damit geht die Kommission einiges weiter als der Vorschlag des Bundesrates es vorsah (vgl. unser Blogbeitrag dazu).
Der Bundesrat wollte eine Verlängerung der «Sofort-Rügefrist» bei Immobilien auf 60 Tage. Die Kommission schlägt einen Systemwechsel und die gänzliche Abschaffung der Rügefrist vor. Wenn eine Immobilie gekauft oder neu erstellt wird, sollen Mängel neu grundsätzlich jederzeit während der Verjährungsfrist gerügt werden können.
Zusätzlich soll die Verjährungsfrist beim Grundstückkauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks von heute 5 auf 10 Jahre angehoben werden. Aufgrund der Schadenminderungspflicht des Eigentümers soll nach wie vor ein Anreiz bestehen, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen.
Zusätzlichen Schutz soll die Käufer- oder Eigentümerschaft einer Immobilie dadurch erhalten, dass das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden könne. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates soll dies für sämtliche Verträge gelten.
Im Herbst kommt die Vorlage in den Nationalrat.