Nachbesserung

Änderungen im OR betreffend Baumängel treten am 1. Januar 2026 in Kraft

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, dass die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten werden (siehe die Medienmitteilung). Die Änderung des Obligationenrechts vom 24. Dezember 2024 umfasst insbesondere folgendes:  Die

Bundesgericht: Fristansetzung zur Ausübung des Nachbesserungsrechts im Werkvertragsrecht (SIA-Norm 118)

Zusammenfassung: Dem Urteil des Bundesgerichts 4A_207/2024 vom 5. Februar 2025 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Besteller A und B (Kläger) hatten mit Unternehmer C (Beklagter) einen Werkvertrag (unter Anwendbarkeit der SIA-Norm 118) über den Bau einer Betonmauer auf dem Grundstück der Besteller im Kanton Waadt abgeschlossen. Die Parteien vereinbarten, dass

Update: Erweiterung der Mängelrechte bei Baumängeln geplant

Wie die Kommission des Nationalrates für Rechtsfragen in einer Medienmitteilung veröffentlichte, sollen die Mängelrechte bei Baumängeln erheblich erweitert werden. Damit geht die Kommission einiges weiter als der Vorschlag des Bundesrates es vorsah (vgl. unser Blogbeitrag dazu). Der Bundesrat wollte eine Verlängerung der «Sofort-Rügefrist» bei Immobilien auf 60 Tage. Die Kommission